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267. Änderung der Taliban-VO: Streichung von drei natürlichen Personen (05.05.2017)

05.05.2017: Am 28. April 2017 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, Anhang I der sogenannten Taliban-Verordnung zu ändern. Mit der Taliban-VO ist die EG-Verordnung Nr. 881/2002 gemeint, die restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen regelt, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen zusammenarbeiten.

Drei natürliche Personen werden aus der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind, gestrichen. Um welche Einträge es sich genau handelt, können Sie der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/778 in Amtsblatt L 116/26 entnehmen.

Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/778

Quelle:
EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster