13.02.2017: Ein Eintrag unter „Natürliche Personen“ wird in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 gelöscht. Die Verordnung regelt die Anwendung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da'esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/221
Quelle:
EUR-Lex
Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster