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217. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Aufnahme von weiteren Personen (27.08.2014)

Am 15. August 2014 genehmigte der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen die Aufnahme von sechs natürlichen Personen in seine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Zudem beschloss er am 4. August, zwei Einträge in der Liste zu ändern. Zur Umsetzung dieses Beschlusses in unmittelbar geltendes Recht innerhalb der EU hat die Europäische Kommission im Amtsblatt der EU vom 22.08.2014 die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 914/2014 zur 217. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bekannt gegeben.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 914/2014 geändert. Die sechs neuen sowie die beiden geänderten Einträge sind der Durchführungsverordnung zu entnehmen. 

Link: DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 914/2014 DER KOMMISSION vom 21. August 2014 zur 217. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen

Quelle: EUR-Lex

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