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130. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 (Taliban) (22.07.2010)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

Am 25. Juni 2010 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, eine Organisation aus seiner Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu streichen.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 wird wie folgt geändert:

Der folgende Eintrag unter „Juristische Personen, Gruppen und Organisationen“ wird gestrichen:

„Asat Trust Reg., Altenbach 8, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein.“