UZK-Schulung in Brüssel
Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht schult EU-Haushälter

(Münster/Brüssel) Dozenten des Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster schulten im März 2017 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generaldirektion Haushalt (GD BUDG) der Europäischen Kommission in Brüssel zum Unionszollkodex (UZK). Das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht wird gemeinsam von der Universität Münster und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE getragen. Zolleinnahmen sind Eigenmittel der Europäischen Union. Die Zollverwaltungen der 28 EU-Mitgliedstaaten erheben die Zölle daher im Auftrag der EU; das Geld fließt in den EU-Haushalt. Die

Ver­waltungen erhalten dafür eine Pauschale in Höhe von derzeit 20% der Zolleinnahmen. In der EU-Kommission ist die Generaldirektion Haushalt dafür zuständig, regelmäßig die Zollver­waltungen der Mitgliedstaaten zu prüfen und damit festzustellen, ob die Zölle richtig erhoben werden. Die Bediensteten der Generaldirektion müssen daher das Zollrecht mindestens so gut kennen wie die nationalen Zöllner. Der zum 1. Mai 2016 in Kraft getretene UZK hat das europäische Zollrecht maß­geblich verändert. Die EU-Kommission hat daher das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster beauftragt, eine Schulung zum UZK durchzuführen. Das Dozententeam um Prof. Hans-Michael Wolffgang, Direktor des Instituts für Zoll- und Außen­wirtschaftsrecht, stellte in der mehrtägigen Schulung dar, welche Änderungen im Zollrecht der UZK mit sich bringt und wie sich das neue EU-Zollrecht auf die Prüftätigkeit der General­direktion Haushalt der EU-Kommission auswirkt. Schwerpunkt der Schulung bildete das Thema Zollschuld. Neben Prof. Hans-Michael Wolffgang dozierten auch Gabriel Kurt (Rechtsanwalt) und Manuel Sieben (Diplom-Finanzwirt).

und Master of Customs Administration, Consultant der AWB Steuer­beratungsgesellschaft mbH) in Brüssel.

Die Bewertung der englischsprachigen Schulung fiel durchweg positiv aus. Meinungen der Teil­nehmer­innen und Teilnehmer waren beispielsweise:

„Thank you for the training, it was very good and provided a good opportunity for debating important topics.“

„Very usefull for our work. Incidence in the more practical topics.“

„The structure of the training, the practical aspects of the training – the hands on material provided including the court cases with the applicability under the new legislation.“

Im Hinblick auf die vom Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster in Brüssel durchgeführte Schulung sagte die EU folgendes:

„AWA provided valuable training of excellent quality on the new Union Customs Code to the inspectors of the Directorate-General Budget of the European Commission. The training covered all the main areas of the Union customs legislation and was aimed at keeping the Union inspectors up-to-date on the Union customs rules. The inspectors scrutinise the collection of customs duties by the national administration of the Member States of the Union and their making available to the EU budget."

„Die Schulungsanfrage der EU-Kommission zeigt, dass die Kompetenz des Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster über Deutschland hinaus auch in Brüsseler Kreisen geschätzt wird. Dies ist ein erfreulicher Beleg für die Akzeptanz der gemeinsamen Initiative der Universität Münster und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE. Es gibt bereits Anfragen aus weiteren General­direktionen der EU-Kommission“, sagt Prof. Hans-Michael Wolffgang, Direktor des Instituts für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.