Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streit- und Sicherheitskräfte in Myanmar (Birma) hat der Rat der Europäischen Union weitere Sanktionsmaßnahmen angeordnet.
Diese beziehen sich auf die Ausfuhr von Gütern des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) sowie auf die Ausfuhr bestimmter Software des Anhangs III. Daneben wurden Finanzsanktionen gegen Personen angeordnet, die den Streitkräften Myanmars angehören und für die Behinderung der raschen und ungehinderten Beförderung humanitärer Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt auf seiner Website einen Überblick über die Embargomaßnahmen.
Quellenangabe
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
AWA
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine:
- 05.07.2018 in Frankfurt
- 10.09.2018 in München
Start up Exportkontrolle
Ihr professioneller Einstieg in die Exportkontrolle
Nächste Termine:
- 17.-18.09.2018 in Münster
- 26.-27.11.2018 in Münster
AWA SUISSE
Grundlagen der Exportkontrolle
Schweizer Exportkontrollvorschriften kennen und einhalten, Bewilligungen richtig umsetzen
Nächste Termine:
- 04.06.2018 in Baden
- 22.11.2018 in Baden