AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Zollsatz
Prozentsatz, der die Höhe des zu erhebenden Zolls bestimmt
ist der Prozentsatz, der die Höhe des zu erhebenden Zolls bestimmt. Der jeweilige Zollsatz ergibt sich aus dem Zolltarif, der in den EZT-online eingearbeitet wurde. Jede einzelne Tarifnummer enthält Zollsätze. Die Zollsätze sind Maßstab für den entstehenden Zollbetrag und nach verschiedenen Kriterien zu differenzieren. Man unterscheidet vor allem zwischen Wertzöllen (Abgaben, die sich nach einem festgelegten Prozentsatz des Zollwertes einer Ware bemessen), Spezifischen Zöllen, bei denen die Bemessungsgrundlage für den zu erhebenden Zoll in spezifischen Größen (z.B. Gewicht, Fläche, Volumen oder Alkoholgehalt) besteht und Mischzöllen (Kombinationen des Wertzolls und des Spezifischen Zolls).