AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
SAG ERS I
Sammelgenehmigung
ist ein Modell der Sammelgenehmigung, das die Ausfuhr von Ersatzteilen an in der Genehmigung namentlich benannte Empfänger (Niederlassungen, Vertriebspartner, Lager) sowie namentlich benannte Endverwender erlaubt. Mit der Sammelausfuhrgenehmigung ERS I können Lieferungen über einen in der Sammelausfuhrgenehmigung zugelassenen Empfänger an einen in ihr zugelassenen Endverwender vorgenommen werden. Dabei kann die Weiterlieferung durch den Empfänger unmittelbar oder im Bedarfsfall (Lagerhaltung) erfolgen. Auch die Direktlieferung an diesen Endverwender ist möglich.