AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Ort des Verbringens
Ort, an dem eine Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union eintritt
ist der Ort, an dem eine Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union eintritt. Dies ist je nach Einzelfall zumeist der Hafen, in dem die Ware zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft oder in dem zuerst ein Entladen stattfinden kann, der Ort der ersten Eingangszollstelle oder der Ort, an dem die Grenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.