AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Langzeit-Lieferantenerklärung
Einmalige Erklärung, die für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg Gültigkeit hat
ist eine einmalige Erklärung, die für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg Gültigkeit hat. Sie darf längstens für einen Lieferzeitraum von zwei Jahren ausgefertigt werden, wobei das Datum der Ausfertigung für den Beginn der Geltungsdauermaßgebend ist. Innerhalb der maximalen Geltungsdauer kann der konkrete Gültigkeitszeitraum festgelegt werden. Eine Langzeit-Lieferantenerklärung ist gültig für alle Waren, die innerhalb des angegebenen Zeitraums geliefert werden. Während der gesamten Gültigkeitsdauer muss die Ursprungseigenschaft der Waren gesichert sein.