AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Gestellung
Mitteilung an die Zollbehörden, dass eine Ware zur zollamtlichen Abfertigung vorliegt
ist die Mitteilung an die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Form, dass sich Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden: Es muss angezeigt werden, dass sich eine Ware, deren Ausfuhr beabsichtigt ist, auf dem Amtsplatz der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befindet. Außerdem muss der Ausfuhrzollstelle für die gestellte Ware eine elektronische Ausfuhranmeldung übermittelt werden.