AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
EU-Dual-Use-Verordnung
Verordnung (EU) 2021/821
ist die Bezeichnung für die Verordnung (EU) Nr. 2021/821 des Rates vom 20. Mai 2021 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Die Neufassung der Verordnung trat am 9. September 2021 in Kraft. Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, listet eine Vielzahl von Gütern und Genehmigungstatbeständen auf und enthält damit umfangreiche und komplexe Regelungen für die Exportkontrolle.
Webinare:
Dual-Use-Verordnung – Neufassung
Anpassungsbedarf für Exporteure
Seminare:
Dual-Use-Verordnung – Neufassung
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Synonyme: Verordnung (EU) 2021/821