Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Einzige Bewilligung

Instrument der zentralen Zollabwicklung

ist ein Instrument der zentralen Zollabwicklung. Sie ist eine Bewilligung für ein Zollverfahren, das die Zollverwaltungen verschiedener Mitgliedstaaten betrifft. Mit ihr kann die Zollabfertigung von Waren zur Überführung in ein Verfahren, zur Beendigung eines Verfahrens, zur Lagerung sowie zu aufeinander folgenden Be- oder Verarbeitungsvorgängen oder zu vorübergehenden Verwendungen in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Dabei ist im Rahmen der Einzi­gen Bewilligung jeweils dieselbe Zollbehörde für Bewilligungen im gesamten Zollgebiet zuständig. Ihre Erteilung wird grundsätzlich von der Zollstelle des Mit­glied­staates vorgenommen, in dem der Antragssteller ansässig ist. Sie ist gemäß Art. 179 Abs. 2 UZK an den AEO-C Status geknüpft.

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