Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Compliance

Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote

ist ein Begriff, der sich sinngemäß mit „Einhaltung, Befolgung, Übereinstimmung, Einhaltung bestimmter Gebote“ umschreiben lässt. Compliance wird somit da­hingehend verstanden, dass Gesetzesverstöße schon im Vorfeld durch geeignete organisatorische Maßnahmen vermieden werden sollen. Dabei umfasst der Com­pliance-Begriff in der Exportkontrolle sämtliche geltenden Ge- und Verbote im Außenwirtschaftsverkehr und ist nicht auf die Prüfung von Sanktionslisten beschränkt.

Synonyme: Regeltreue, Regelkonformität

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