AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
CIF
Cost Insurance Freight - Kosten, Versicherung und Fracht
gehört neben CFR, CPT und CIP zur C-Gruppe (Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer) der Incoterms®. Die Klausel ist ausschließlich für die See- oder Binnenschifffahrt konzipiert. Nach der Klausel CIF muss der Verkäufer den Haupttransport auf eigene Kosten abwickeln. Die Transportgefahr geht jedoch bereits mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer des Haupttransportes auf den Käufer über, d.h. die Übergabe markiert zugleich den Lieferort. Die Abnahme des Käufers erfolgt hingegen erst an dem benannten Bestimmungsort der Ware. Der Verkäufer ist u.U. nach CIF verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.
Synonyme: Cost Insurance Freight – Kosten, Versicherung und Fracht