AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Catch-all-Regelung
Europäische oder nationale Genehmigungspflicht für nicht gelistete Güter
bezeichnet eine europäische oder nationale Genehmigungspflicht für nicht gelistete Güter, die an den Verwendungszweck der Güter anknüpft. Sie ist teilweise auf bestimmte Länderkreise beschränkt. Mit Catch-all-Regelungen soll verhindert werden, dass nicht gelistete Güter an bestimmte Empfänger in Drittländern exportiert werden, die diese Güter zweckentfremdet militärisch einsetzen.