AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
AzG
Auskunft zur Güterliste
ist ein güterbezogenes Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob die in der jeweiligen Auskunft zur Güterliste bezeichneten Güter nicht von Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung und/oder Teil I der Ausfuhrliste erfasst werden. Zuständig für die Erteilung der AzG ist das BAFA. Sie wird insbesondere in den Fällen erteilt, in denen der Ausführer oder Anmelder der Ausfuhrzollstelle bzw. Ausgangszollstelle nach § 14 Abs. 1 AWV Beweismittel zur Prüfung der Zulässigkeit der Ausfuhr vorzulegen hat. Die AzG ist keine Genehmigung und bezieht sich nicht auf ein etwaiges konkretes Ausfuhrvorhaben. Auch werden keine embargorechtlichen Beschränkungen oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten geprüft.
Synonyme: Auskunft zur Güterliste