Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Ausführer (Exportkontrolle)

Ausführer im Sinne der Exportkontrolle ist derjenige, für den eine Ausfuhranmeldung abgegeben wird

Ausführer im Sinne der Exportkontrolle ist derjenige, für den eine Ausfuhranmeldung abgegeben wird, d. h. derjenige, der zum Zeitpunkt der Entge­gen­nahme einer Ausfuhranmeldung Vertragspartner des Empfängers im Drittland ist und über die Versendung der Güter aus dem Zollgebiet der Union be­stimmt, bzw. bei Fehlen eines Ausfuhrvertrags derjenige, der die Versendung der Güter aus dem Zollgebiet der Union tatsächlich bestimmt. Außerdem gilt als Ausführer, wer entscheidet, Software oder Technologie mittels elektronischer Medien an Empfänger außerhalb der Union zu übertragen oder be­reitzustellen.

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