AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
A.TR
Warenverkehrsbescheinigung
ist eine Warenverkehrsbescheinigung im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion und der Türkei. Sie dient als Präferenznachweis, dass sich Waren im freien Verkehr der Union bzw. der Türkei befinden (Freiverkehrsnachweis) und ermöglicht die Inanspruchnahme ermäßigter Abgabensätze. Sie wird auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblatts durch die Zollstellen ausgestellt.
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Synonyme: WVB