AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z
Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Außenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut übergegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Außenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gängigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
Anschreibeverfahren
Vereinfachtes Verfahren für die Abgabe einer Zollanmeldung
ist ein vereinfachtes Verfahren für die Abgabe einer Zollanmeldung. Mit dem Anschreibeverfahren kann die Zollanmeldung der Waren durch Anschreibung in der Buchführung des Anmelders vorgenommen werden. Die Zollanmeldung gilt dann zu dem Zeitpunkt als angenommen, zu dem die Anschreibung der Waren in der Buchführung erfolgt. Das Verfahren ist in Art. 182 UZK geregelt; Einzelheiten finden sich in den Art. 233 bis 236 UZK-DVO.