Ermächtigter Ausführer
Bewilligungsbedürftige Vereinfachung
Bewilligungsbedürftige Vereinfachung, mit der Ausführer auch bei Überschreiten einer Wertobergrenze von 6.000 Euro in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen können.