Die Wirtschaftskammer Österreich informiert über die Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Um eine österreichweite harmonisierte Vorgehensweise der Zollämter sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Finanzen auf Anregung der WKO in der Finanzdokumentation die erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.
Diese Information enthält alle Maßnahmen, die das Zollrecht der EU den Mitgliedstaaten zur eigenen Entscheidung ermöglicht. Mehr lesen…
Quellenangaben
Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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