Hand mit virtuellen Nachrichten

WKO: Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit COVID-19

Die Wirtschaftskammer Österreich informiert über die Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Um eine österreichweite harmonisierte Vorgehensweise der Zollämter sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Finanzen auf Anregung der WKO in der Finanzdokumentation die erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus veröffentlicht.

Diese Information enthält alle Maßnahmen, die das Zollrecht der EU den Mitgliedstaaten zur eigenen Entscheidung ermöglicht. Mehr lesen…

Quellenangaben

Vorgangsweise der Zollämter im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19

Wirtschaftskammer Österreich

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Basis Zoll – AWA AUSTRIA
Besonderheiten und Ausnahmen des Präferenzrechts zur Zolloptimierung nutzen!

Nächster Termin:

  • 15.09. bis 17.09.2020