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Weitere Verschärfung des Investitionskontrollrechts

Am 29. November 2019 stellte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die finale Industriestrategie 2030 vor.

Altmaier will Schlüsseltechnologien notfalls auch mit staatlichen Mitteln vor Übernahmen schützen. Die BMWi-Mitteilung kündigt unter der „dritten Säule der Industriestrategie“ an, das deutsche Investitionsprüfungsrecht weiter verschärfen zu wollen. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht soll entsprechend angepasst werden.

Maßnahmen laut Industriestrategie sind:

Anpassung geltender Fristen für Transferauflagen
Schaffung eines Kooperationsmechanismus zwischen den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission bei der Investitionsprüfung.
In Fällen, in denen der Abfluss sensibler oder sicherheitsrelevanter Technologien in Drittstaaten durch Übernahme nicht in den engen Anwendungsbereich des AWG fällt, können privatwirtschaftliche Akteure als „Weiße Ritter“ Beteiligungen an den betroffenen Unter nehmen erwerben.
Als „Ultima Ratio“, d. h. nur dann, wenn andere Instrumente nicht greifen, soll im Einzelfall bei sensiblen oder sicherheitsrelevanten Technologien über die KfW eine befristete staatliche Beteiligung an Unternehmen realisiert werden können („Nationale Rückgriffsoption“).


Der Investitionsschutz ist zentrales Thema auf der AWA-Außenwirtschaftskonferenz 2020.

Quellenangaben

Made in Germany: Die Industriestrategie 2030

Industriestrategie 2030

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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