Auf Empfehlung der Europäischen Kommission ist künftig auf den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell „Europäische Union“ einzutragen.
Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED werden von den Zollstellen jeweils auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblattes ausgestellt. Den jeweiligen Anträgen sind alle für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Quellenangaben
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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