Am 15. April 2024 wurde die Änderungsverordnung zur Einführung der verbindlichen Zollwertauskunft („vZWA“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit der Einführung der „vZWA“ soll Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Zollwerts von importierten Waren geschaffen werden. Die veröffentlichten Verordnungen treten voraussichtlich am 1. Dezember 2027 in Kraft.
Die „vZWA“ soll es den Unternehmen in der Europäischen Union ermöglichen, bereits vor der Durchführung einer Einfuhr eine verbindliche Auskunft von der Zollverwaltung zu erhalten. Die damit verbundene Rechtssicherheit in Zollwertfragen soll die unternehmerische Planung erleichtern und helfen, Zollwertfehler zu vermeiden.
Bisher gibt es bereits die verbindliche Zolltarifauskunft und die verbindliche Ursprungsauskunft. Das neue Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft wird künftig neben die bereits bestehenden Instrumente der verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und der verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA) treten und im Einzelfall unionsweit Gewissheit über die Anwendung der zollwertrechtlichen Vorschriften bringen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1071
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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