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Warenverkehr mit Simbabwe: Anwendung des REX

Seit dem 01.07.2021 wendet Simbabwe im Rahmen des ESA das System des Registrierten Ausführers (REX) an. Präferenznachweise werden damit ausschließlich durch den Ausführer in Simbabwe im Rahmen der Selbstzertifizierung ausgefertigt.

Eine Übergangsregelung endete am 26.09.2021. In der Übergangsregelung konnten auch die bisherigen Präferenznachweise, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und Erklärung auf der Rechnung eines ermächtigten Ausführers, in der EU für eine Präferenzgewährung anerkannt werden.

Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Simbabwe sind als Ursprungsnachweise bestimmte TARIC-Unterlagencodierungen anzumelden. Diese können Sie einer Atlas-Info entnehmen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0228/21

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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