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Warenverkehr mit der Türkei

Das Bundesministerium der Finanzen hat heute Folgendes zum Warenverkehr mit der Türkei bekannt gegeben:

 

In der Aktuellen Meldung vom 15. August 2006 wurde bereits über das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen Europäische Gemeinschaft-Türkei informiert.

 

Im ABl. (EU) Nr. L 265 vom 26. September 2006 ist nun der Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen Europäische Gemeinschaft-Türkei vom 26. September 2006 veröffentlicht worden.

 

Dieser Beschluss wurde nachträglich durch eine im ABl. (EU) Nr. L 267 vom 27. September 2006 veröffentlichte Berichtigung korrigiert. Demnach ist der Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen Europäische Gemeinschaft-Türkei vom 26. Juli 2006 und nicht wie ursprünglich angegeben vom 26. September 2006.

 

Der Beschluss ist am 26. Juli 2006 in Kraft getreten und gilt seit dem 27. Juli 2006.