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Verlängerung und Änderung bestimmter AGGs (29.03.2021)

Das BAFA informiert vorab zur Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist derzeit nicht erforderlich, da diese laut BAFA bereits bis zum 31. März 2022 gültig ist. Mehr lesen…

Quellenangaben

Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter online

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Exportbeschränkungen für Covid-19-Impfstoffe

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  • 10.05.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr