Das BAFA informiert vorab zur Verlängerung und Änderung bestimmter Allgemeiner Genehmigungen.
Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 14 sowie die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 16 bis Nr. 28 werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 ist derzeit nicht erforderlich, da diese laut BAFA bereits bis zum 31. März 2022 gültig ist. Mehr lesen…
Quellenangaben
Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Allgemeingenehmigungen und Sammelgenehmigungen für Ausfuhren gelisteter Güter online
Nächster Termin:
- 03.05.2021 GoToWebinar von 09:00 bis 16:30 Uhr
Exportbeschränkungen für Covid-19-Impfstoffe
Nächster Termin:
- 10.05.2021 von 14:00 bis 15:30 Uhr