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US-Exportkontrolle: Änderung der Huawei „Entity List“

Die USA ändern erneut ihre Vorschriften zum Umgang mit dem chinesischen Unternehmen Huawei.

Das Bureau of Industry and Security (BIS) hat eine vorläufige „final rule“ erlassen, mit der bestimmte US-Technologie, nämlich solche, die als EAR99 klassifiziert oder lediglich aufgrund des Kontrollgrunds „Anti-Terrorismus“ auf der Commerce Control List kontrolliert ist, an Huawei Technologies Co. Ltd. und deren 114 Tochterunternehmen ohne Lizenz exportiert werden darf.

Nach der neuen „final rule“ des BIS kann Technologie, für die vor der Aufnahme des Unternehmens (Huawei) in die „Entity List“ keine Lizenz erforderlich gewesen wäre, zum Zweck der Normenentwicklung im Telekommunikationssektor in einem Normenentwicklungsgremium offengelegt werden, ohne dass eine Exportlizenz erforderlich ist.

Die Richtlinie soll die US-Industrie aus der Sicht der „Entity List“ auf den vorherigen Status zurückbringen, was die Offenlegung dieser Technologien gegenüber Huawei und seinen angeschlossenen Unternehmen nur im legitimen Zusammenhang der Normenentwicklung und nicht zu kommerziellen Zwecken betrifft. Offenlegungen zu kommerziellen Zwecken unterliegen weiterhin den „Export Administration Regulations“ und somit unter Berücksichtigung der Erfassung Huaweis von der „Entity List“ grundsätzlich einer Genehmigungspflicht.

Quellenangaben

Bureau of Industry and Security (BIS)

Release of Technology to Certain Entities on the Entity List in the Context of Standards Organizations

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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