In den AWA Global News Nr. 56 ging es um die Wiedereinführung der Überwachung bestimmter Eisen- und Stahlwareneinfuhren (siehe auch Durchführungsverordnung (EU) 2016/670) mit Ursprung in bestimmten Drittländern.
Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übergangsregelung getroffen.
Einführer, die ein Überwachungsdokument beantragt haben, können die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr beantragen, obwohl ihnen das vorgeschriebene Überwachungsdokument des BAFA noch nicht vorliegt. Wie im Hinblick auf die Zollanmeldung dabei konkret vorzugehen ist, können Sie der ATLAS-Info 2194/16 des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) vom 3. Juni 2016 entnehmen.
Die Zollstelle wird in der Übergangszeit die Zollanmeldung annehmen, sofern sonstige Hinderungsgründe nicht entgegenstehen. Im Zuge der Einfuhrabfertigung fordert sie den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf, das erforderliche Überwachungsdokument unter Angabe der Zollanmeldung nachzureichen.
Links:
ATLAS-Info 2194/16
Einfuhrüberwachung bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse
Quellen:
ITZBund
Zoll.de
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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