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Taliban-VO: Einbeziehung des Islamischen Staats in die Personenliste (21.03.2016)

Am 15.03.2016 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) 2016/363 des Rates zur Änderung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen.

Der Verordnung ist zu entnehmen, dass der „Islamische Staat“ ab jetzt in die Personenliste mit aufgenommen wird.

Die Verordnung Nr. 881/2002 (Taliban-VO) wird entsprechend geändert. Die Änderungen betreffen z. B. den Titel der Verordnung. Dieser lautet ab jetzt: „Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida- Organisationen in Verbindung stehen“.

Die Artikeländerungen im Einzelnen können Sie der Verordnung (EU) 2016/363 des Rates entnehmen.

Entsprechend geändert wird auch der Gemeinsame Standpunkt 2002/402/GASP. Das ist dem Beschluss (GASP) 2016/368 des Rates vom 14. März 2016 zu entnehmen.

 

Links:

Verordnung (EU) 2016/363

Beschluss (GASP) 2016/368


Quellen:

EUR-Lex

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Verfasst von:

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster