Der Europäische Rat hat sieben Minister der syrischen Regierung auf die Liste der Personen und Organisationen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen gegen das syrische Regime und dessen Unterstützer unterliegen. Dies geschah infolge der jüngsten Regierungsumbildung.
Damit sind zurzeit insgesamt 277 Personen von Einreiseverboten und vom Einfrieren von Vermögenswerten betroffen. Ferner wurden die Vermögenswerte von 72 Organisationen angesichts der Lage in Syrien eingefroren.
Die Namen der in die Sanktionsliste aufgenommenen Personen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 04.03.2019 entnehmen.
Quellenangaben
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/350
Syrien: EU setzt 7 Minister auf Sanktionsliste
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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