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Status quo Handelsabkommen EU-Neuseeland

Die Europäische Union hat die Verhandlungen über ein umfassendes Handelsabkommen mit Neuseeland am 30. Juni 2022 abgeschlossen. Das Abkommen wurde von beiden Seiten am 9. Juli 2023 unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, muss Neuseeland sein Ratifizierungsverfahren abschließen. Dies wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2024 geschehen.

Die EU ist der drittgrößte Handelspartner Neuseelands. Der bilaterale Warenhandel zwischen den beiden Partnern hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Durch das neue Handelsabkommen werden die Zölle für EU-Unternehmen nach EU-Angaben bereits im ersten Jahr der Anwendung voraussichtlich um rund 140 Millionen Euro gesenkt. Dies dürfte den bilateralen Handel innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % steigern. EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent steigen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste Abkommen, das das neue Konzept der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung umsetzt. Es enthält weitreichende Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit, wie die Einhaltung des Pariser Abkommens und grundlegender Arbeitnehmerrechte.

 

Quellenangaben

The EU-New Zealand trade agreement

EU ratifiziert Freihandelsabkommen mit Neuseeland

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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