Am 14. August 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) einen Referentenentwurf veröffentlicht, der Straftatbestände und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union anpasst. Mit dem Entwurf wird das Sanktionsstrafrecht in Deutschland deutlich verschärft und europäisiert.
Im Fokus steht die Novellierung der außenwirtschaftsrechtlichen Straf- und Bußgeldtatbestände der §§ 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sowie des § 82 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Kernpunkte der AWG-Novelle
§ 18 AWG fasst die Straftatbestände neu und differenziert sie stärker. Künftig werden – je nach konkreter Umsetzung – Vergehen gegen Verbringungs-, Handels-, Transaktions- sowie Dienstleistungs- und Verfügungsverbote umfassend sanktioniert. Auch die Bewegung oder Verwendung eingefrorener Vermögenswerte wird ausdrücklich erfasst.
Darüber hinaus stellt der Entwurf die Verschleierung von Vermögenswerten durch Dritte zur Umgehung von Sanktionen sowie vorsätzliche und fahrlässige Verstöße – insbesondere im Bereich von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern – unter Strafe. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Handlungen im Rahmen humanitärer Hilfe von der Strafbarkeit ausgenommen sind.
Die Meldepflichten werden durch eine allgemeine „Jedermannspflicht“ (§ 18 Abs. 5a AWG) erweitert, von der rechtsberatende Berufe ausgenommen sind. Besonders schwere Fälle der Sanktionsumgehung sind in § 18 Abs. 6a AWG gesondert strafbewehrt.
§ 19 AWG legt den Bußgeldrahmen für Unternehmen fest: Vorsätzliche Verstöße oder Verletzungen der Aufsichtspflicht können künftig mit Geldbußen von bis zu 40 Millionen Euro geahndet werden. Unternehmen sind daher gut beraten, ihre internen Compliance- und Kontrollsysteme zu überprüfen und anzupassen!
Auch die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird angepasst, insbesondere in § 82, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit EU-Sanktionsverordnungen regelt. Dies betrifft insbesondere Vorschriften im Kontext der Russland-Sanktionen, wie die sogenannte „No-Russia-Clause“.
Quellenangaben
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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