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Russland: Neue ATLAS-Codierungen

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland neue Genehmigungscodierungen sowie Codierungen für die Erklärung der Inanspruchnahme einer Altvertragsregelung bzw. der Nichtanwendung von Verboten veröffentlicht.

In dieser ATLAS-Nachricht finden Sie die entsprechenden Codierungen.

Auch Unternehmen, die ihr Russlandgeschäft eingestellt haben, müssen sich nach wie vor über den aktuellen Stand der Sanktionen informieren. Dies ist wichtig, um nicht in die Problematik von Umgehungsgeschäften zu geraten. In bestimmten Fällen sind Unternehmen nach dem neuen Art. 12g VO (EU) 833/2014 sogar verpflichtet, vertragliche Vorkehrungen zu treffen.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0556/23

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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