Wenige Tage nach Inkrafttreten des 12. Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Russland-Embargo der EU gem. VO 833/2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Informationspapier zur Unterstützung von Unternehmen im Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen auf seiner Website veröffentlicht.
AWA-Schulungstipp: Das Russland- und Belarus-Embargo inkl. Einfuhrverbote, Beschaffungs-, Verhinderungs- und Umgehungsgeschäfte und somit auch das Informationspapier des BMWK wird u.a. Thema beim Exportkontrolle Update 2024 sein!
Das BMWK weist darauf hin, dass die Hinweise dazu dienen, die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer bei ihrem Handeln im Einklang mit den EU-Sanktionen, insbesondere den Sanktionen gegen Russland, zu unterstützen. Die veröffentlichten Hinweise sollen über Risiken informieren, die im Rahmen der sanktionsrechtlich gebotenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu berücksichtigen sind. Die Hinweise sind als unverbindliche und nicht abschließende Hilfestellung zur Sanktions-Compliance exportierender Unternehmen zu verstehen. Sie spiegeln die derzeit bekannten Erkenntnisse zu sanktionsrelevanten Risikoindikatoren wider, werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf inhaltlich angepasst.
Handelsdaten deuten darauf hin, dass sanktionierte Güter in erheblichem Umfang aus der EU und damit auch aus Deutschland in bestimmte Drittländer exportiert und von dort nach Russland reexportiert werden. Die Wirksamkeit der Sanktionen hängt u. a. davon ab, ob es gelingt, diese Beschaffungs- und Umgehungsaktivitäten wirksam zu unterbinden.
Das Hinweispapier soll die Durchsetzungsmaßnahmen der zuständigen Behörden unterstützen, die sich insbesondere auf Personen und Unternehmen konzentrieren, die vorsätzlich und wissentlich Sanktionen umgehen. Aber auch fahrlässiges Verhalten spielt nach Erkenntnissen des BMWK eine große Rolle für den Erfolg der russischen Beschaffung. Denn Sanktionsumgehungen können nach Auffassung des BMWK beispielsweise auch durch eine nur lückenhafte Informationsbeschaffung und eine unzureichende interne Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtert werden.
Das Papier stellt daher in mehreren Abschnitten folgende Eckpunkte für die Risikobewertung entsprechender Transaktionen heraus, um die Verhinderung von Sanktionsumgehungen zu unterstützen:
I. Ziele
II. Sorgfaltspflichten
III. Risikoindikatoren
a. Grundsätzliches zur Risikoanalyse
b. Kundenbezogene Risikoanalyse
c. Produktbezogene Risikoanalyse
d. Geografische und transaktionsbezogene Risikoanalyse
IV. Weitergabe von sanktionsrelevanten Informationen an Behörden
Quellenangaben
Hinweispapier Unterstützung der Unternehmen beim Umgang mit warenverkehrsbezogenen Sanktionen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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