Hand mit virtuellen Nachrichten

Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Waren aus der Republik Belarus (Weißrussland)

wegen des nahestehenden Termins des Inkrafttretens am 21.06.2007 weist die deutsche Zollverwaltung auf Ihrer Homepage auf Folgendes hin:

 

Mit der im ABl. (EU) Nr. L 405 vom 30. Dezember 2006 veröffentlichten Verordnung (EG) Nr. 1933/2006, berichtigt im ABl. (EU) Nr. L 29 vom 03. Februar 2007, werden die allgemeinen Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in Belarus aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte vorläufig zurückgenommen.

 

Diese Verordnung tritt am 21. Juni 2007 in Kraft.

 

Ab diesem Tag können keine Präferenzen mehr im Rahmen des Allgemeinen Präferenzschemas (APS) nach der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 gewährt werden.

 

 

© Bundesministerium der Finanzen