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Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0)

Die deutsche Zollverwaltung hat erste Informationen zu ATLAS 2.0 und der Möglichkeit / den Anfordungen an Online-Abschreibungen für Ausfuhrgenehmigungen bekanntgemacht.

Danach besteht mit der Einführung von ATLAS-Ausfuhr (Release 2.0) voraussichtlich ab dem 01. Februar 2009 die Möglichkeit (und damit einhergehend ggf. auch die Verpflichtung), vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte, abschreibungspflichtige Ausfuhrgenehmigungen online abzuschreiben, wenn die Ausfuhrsendung bei einer deutschen Ausfuhrzollstelle angemeldet wird.

 

Die Details hat der Zoll in einem Merkblatt zusammengefasst

Ziel des Merkblatts ist es, über die ab 01.02.2009 vorgesehene Online-Abschreibung von außenwirtschaftsrechtlichen Ausfuhrgenehmigungen und Nullbescheiden mit Abschreibungsverpflichtung zu informieren und einen Überblick über die zollrechtlich vorgeschriebenen Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu bieten. Darüber hinaus wird erläutert, welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Zollanmeldung entfaltet und wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist. Das Merkblatt basiert auf den derzeit festgelegten Codierungen und erhebt angesichts der kompakten Ausgestaltung des Merkblatts und der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Es enthält auf 16 Seiten im Einzelnen folgende Punkte:

Gliederung:

1. Online-Abschreibung von außenwirtschaftsrechtlichen Ausfuhrgenehmigungen

2. Welchen Rechtsstatus hat die Online-Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen?

3. Welche außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten sind bei Ausfuhren in Länder außerhalb der EU zu beachten?

4. Wie erfolgt die Umsetzung der Ausfuhrgenehmigungspflichten im Elektronischen Zolltarif (EZT)?

5. Welche Genehmigungsformen gibt es und welche sind abschreibungspflichtig?

6. Was versteht man unter „Null-Bescheid“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit und ohne Verpflichtung zur

Abschreibung?

7. Was geschieht bei Überschreitung der Menge/des Werts bzw. der Restmenge/des Restwerts einer Einzelausfuhrgenehmigung, einer

Höchstbetragsgenehmigung oder eines Nullbescheids mit Verpflichtung zur Abschreibung?

8. Informationspflichten gegenüber der Genehmigungsbehörde

9. Welche Bedeutung haben Genehmigungscodierungen und wo sind diese abrufbar?

10. Überblick über die wichtigsten Codierungen für Ausfuhrgenehmigungstatbestände im Außenwirtschaftsrecht

 

Quelle: Bundesministerium für Finanzen auf www.zoll.de