Hand mit virtuellen Nachrichten

Neufassung Dual-Use-Verordnung veröffentlicht

Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung steht heute (11.06.2021) im Amtsblatt der Europäischen Union.

Zum Amtsblatteintrag

Die Liste der enthaltenen Neuerungen ist lang und Unternehmen sollten die Zeit nutzen, sich mit den Änderungen vertraut zu machen und ihre Prozesse sowie die Dokumentation (ICP) anzupassen.

Neben umfangreichen Änderungen im Kernbereich der Exportkontrolle finden sich auch eine Vielzahl kleinerer Änderungen in der neuen Verordnung. Zu den Änderungen im Kernbereich gehören die erstmalige Kontrolle technischer Unterstützung auch auf europäischer Ebene oder die Einführung eines neuen Kontrolltatbestandes für „cyber-surveillance Güter“. Aus den kleineren Änderungen ergeben sich u.a. neue Zuständigkeitsregelungen für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen. Die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte werden erweitert. Zudem wird es zwei neue EU-Allgemeingenehmigungen für die „konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software“ und für Güter aus dem Bereich „Verschlüsselung“ geben.

Selbstverständlich schult Sie die AWA umfassend zur Neufassung der Dual-Use-Verordnung.

Quellenangaben

Verordnung (EU) 2021/821

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Webinar: Dual-Use-Verordnung – Neufassung

Nächste Termine:

  • 06.07.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr
  • 08.07.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr
  • 19.08.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr
  • 23.08.2021 von 09:00 bis 16:30 Uhr