Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung steht heute (11.06.2021) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Liste der enthaltenen Neuerungen ist lang und Unternehmen sollten die Zeit nutzen, sich mit den Änderungen vertraut zu machen und ihre Prozesse sowie die Dokumentation (ICP) anzupassen.
Neben umfangreichen Änderungen im Kernbereich der Exportkontrolle finden sich auch eine Vielzahl kleinerer Änderungen in der neuen Verordnung. Zu den Änderungen im Kernbereich gehören die erstmalige Kontrolle technischer Unterstützung auch auf europäischer Ebene oder die Einführung eines neuen Kontrolltatbestandes für „cyber-surveillance Güter“. Aus den kleineren Änderungen ergeben sich u.a. neue Zuständigkeitsregelungen für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen. Die Genehmigungspflichten für Handels- und Vermittlungsgeschäfte werden erweitert. Zudem wird es zwei neue EU-Allgemeingenehmigungen für die „konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software“ und für Güter aus dem Bereich „Verschlüsselung“ geben.
Selbstverständlich schult Sie die AWA umfassend zur Neufassung der Dual-Use-Verordnung.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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