Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass das Umschlüsselungsverzeichnis aktualisiert und an den mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1382/2014 neu gefassten Anhang I der EG Dual-Use VO sowie die Außenhandelsstatistik 2015 angepasst wurde.
Ausgehend von der Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik des zu exportierenden Gutes stellt das Umschlüsselungsverzeichnis dieser eine Güterlistenposition des Anhangs I der EG-Dual-Use-VO bzw. der Ausfuhrliste gegenüber und kann Ihnen so die Prüfung einer möglichen Genehmigungspflicht Ihrer Exporte erleichtern.
Link: Umschlüsselungsverzeichnis
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
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