seit dem 12. Juli 2007 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und ersetzt die Verordnung (EWG)Nr. 259/93, die mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 aufgehoben wurde.
Für vor dem 12. Juli 2007 ordnungsgemäß notifizierte Verbringungen gilt entsprechend den Bestimmungen des Art. 62 Abs. 1 und 2 VVA eine Übergangsfrist von einem Jahr, während der die VO (EWG) Nr. 259/93 anwendbar bleibt.
Weitere Anpassungen wurden im Abfallverbringungsgesetz vorgenommen.
Die Quellen zu den vorgenannten Verordnungen und Gesetzen finden Sie im Anhang.
Quelle: www.zoll.de
© Bundesministerium der Finanzen