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Neue Verordnung zur Außenhandelsstatistik entlastet Unternehmen von Bürokratiekosten

der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, haben am 24.11.2008 in Berlin die 15. Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik Durchführungsverordnung unterzeichnet.

 

Durch die Änderung wird bewirkt, dass ab 1. Januar 2009 etwa 9.500 Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere - von der Meldepflicht zur Intrahandelsstatistik, die den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erfasst, befreit werden.

 

Das sind fast 14 Prozent der etwa 70.000 Unternehmen, die zur Zeit zur Abgabe monatlicher Meldungen über ihre Warenein- und -ausgänge im innergemeinschaftlichen Handel verpflichtet sind. Meldepflichtig ist bisher jedes Unternehmen, das mit dem jährlichen Wert seiner Im- oder Exporte die Schwelle von 300.000 Euro überschreitet. Durch die neue Verordnung wird diese Schwelle auf 400.000 Euro angehoben. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts werden die betroffenen Unternehmen damit jährlich um knapp 11 Mio. Euro entlastet.