Die Europäische Kommission hat ein neues Maßnahmenpaket gegen Russland auf den Weg gebracht. Das neue EU-Maßnahmenpaket „Aufrechterhaltung und Angleichung“ soll die Wirksamkeit der sechs bisherigen EU-Sanktionspakete stärken. Weiterhin werden neue Maßnahmen eingeführt. Die schon bestehenden EU-Sanktionen sollen bis Januar 2023 verlängert werden.
Mit dem Paket wird ein neues Einfuhrverbot für russisches Gold eingeführt. Gleichzeitig werden die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Spitzentechnologie verschärft. Außerdem werden die Berichtspflichten verschärft, um ein robusteres Einfrieren von Vermögenswerten durch die EU zu gewährleisten.
Die AWA bietet Ihnen Zusatztermine für folgendes Webinar (selbstverständlich berücksichtigen wir die jüngsten restriktiven Maßnahmen der EU):
//Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen
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EU-Amtsblatt:
Die Verordnung (EU) 2022/1269 passt die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 an. Sie enthält im Wesentlichen Korrekturen im Bereich der güter- und finanzbezogenen Maßnahmen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1274 wurde die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 um weitere Listungen von Personen, Organisationen und Einrichtungen (darunter das russische Finanzinstitut Sberbank) erweitert.
Darüber hinaus wurde mit der Verordnung (EU) 2022/1273 eine Meldepflicht der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen über ihr in der EU befindliches eingefrorenes Vermögen beschlossen.
Quellenangaben
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1274
Neue Sanktionen gegen Russland
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Webinartipp:
Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
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