Heute, am 9. September 2021, tritt die neue EU-Dual-Use-VO (Verordnung (EU) 2021/821) in Kraft. Die Verordnung modernisiert die geltenden Regeln zur Kontrolle der Ausfuhr, der Handels- und Vermittlungstätigkeit, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.
Für Ausfuhranträge, die vor dem 9. September 2021 gestellt wurden, gelten weiterhin die einschlägigen Bestimmungen der alten Verordnung (EG) 428/2009. Bereits vor dem 9. September 2021 erteilte Ausfuhrgenehmigungen sowie Auskünfte zur Güterliste gelten fort. Eine Neubeantragung ist nicht erforderlich. Ebenso gelten die Registrierungen für die EU001-006 fort. Eine neue Bestellung eines Ausfuhrverantwortlichen ist nicht notwendig.
Quellenangaben
Exportkontrolle Aktuell September 2021
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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