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Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – BFH entscheidet gegen Lieferanten und zeigt Sorgfaltspflichten eines Unternehmers für die Inanspruchnahme der Vertrauensschutz–regelung des § 6a Abs. 4 UStG auf.

BFH, Urteil v. 14.11.2012 – XI R 17/12

Im Urteilssachverhalt hatte ein KFZ-Händler einen Porsche nach Italien verkauft. Unstreitig stellte sich im Nachhinein heraus, dass der angegebene Käufer ein Scheinunternehmer war. Bereits das FG verneinte daraufhin die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, insb. da Bestimmungs­ort, Warenbewegung  und Abnehmer nicht leicht und eindeutig nachgewiesen wurden. Es gewährte allerdings Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG. Die Tatsache, dass eine Unterschrift auf der zum (damaligen) Belegnachweis gehörenden Verbringensbestätigung nicht mit der Unterschrift auf der Passkopie übereinstimme, zeuge nicht davon, dass die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bei der Erstellung der Nachweise nicht eingehalten worden sei.  

Der BFH verneinte hingegen sowohl das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerbefreiung als auch die Gewährung von Vertrauensschutz. Es verwies die Sache allerdings zur endgültigen Entscheidung zurück an das FG, da u.a. keine Angaben dazu gemacht wurden, ob das Fahrzeug differenzbesteuert geliefert wurde. In diesem Zusammenhang betont der BFH, dass auffällige Abweichungen bei den Unterschriften in den Nachweisen zu weiteren Nachforschungen hätten führen müssen, um den Sorgfaltsanforderungen zu genügen und zudem die Angabe des konkreten Bestimmungsorts notwendig sei. Insbesondere bei Barzahlungsgeschäften sei ein hoher Maßstab an die Sorgfältigkeit anzulegen. Der Unternehmer muss alle ihm zumutbaren Maßnahmen, welche vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, ergreifen, um die Nachweise der Voraussetzungen der Steuerbefreiung zu erbringen und sicherzustellen, dass er nicht in einem Missbrauch einbezogen wird.

Praxishinweis:  Nutzen Sie die Neuerungen in den Nachweispflichten zur Prüfung in Ihrem Unternehmen

Zum 1.10.2013 treten die erneuten Änderungen der Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen in Kraft. Die Neufassung der „Gelangensbestätigung“ ist ab Oktober umzusetzen und die bisherige Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung wird zum 30.09.2013 enden. Alle innergemeinschaftlich liefernden Unternehmen werden daher bis zum Oktober ihre Nachweispflichten auf die neuen Anforderungen hin zu überprüfen haben. Vielfach ergibt sich Anpassungs- und Umstellungsbedarf. Zugleich sollte die Überprüfung genutzt werden, um sicherzustellen, dass für die in der Vergangenheit abgewickelten Umsätze kein umsatzsteuerliches Risiko in den Nachweisen schlummert.

Seminartipp:

<link https: www.awa-seminare.com details seminar die-neuen-nachweispflichten-2013 _blank external-link-new-window external link in new>Die neuen Nachweispflichten am 04. Juni 2013 in Frankfurt

<link https: www.awa-seminare.com details seminar reihen-und-dreiecksgeschaefte-2013 _blank external-link-new-window external link in new>Reihen- und Dreiecksgeschäfte am 03. Juni 2013 in Frankfurt

<link https: www.awa-seminare.com details seminar umsatzsteuer-im-grenzueberschreitenden-warenverkehr-2013 _blank external-link-new-window external link in new>Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Warenverkehr vom 23. bis 24. Oktober in München