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Merkblatt Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte am 30.06.2015 ein neues Merkblatt zu Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter.

In der Einleitung zum Merkblatt heißt es wie folgt:

"Dieses Merkblatt gibt einen Einstieg ins Thema und beschreibt anschließend im Detail das Verfahren für „Rüstungsgüter-SAGen“. Unter Rüstungsgütern versteht man Güter, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) enthalten sind.

Insbesondere zeigt das Merkblatt die verschiedenen Anwendungsbereiche auf, die sich aus der Verwaltungspraxis des BAFA herausgebildet haben. Hauptfallgruppen sind dabei Lieferungen von

Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste im Rahmen von
Gemeinschaftsprogrammen, regierungsamtlichen Kooperationen oder sonstigen internationalen Projekten, die vom BAFA anerkannt sind,

Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste für bestimmte, oft
vorübergehende Verwendungszwecke, Studienzwecke, bestimmte Wartungszwecke, etc. sowie

Waffen und sonstiger Ausrüstung im Zusammenhang mit dem Schutz von Schiffen gegen Piratenangriffe."

Link: <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de arbeitshilfen merkblaetter merkblatt_sag_ruestung.pdf _blank external link in new>BAFA-Merkblatt Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter

Quelle: <link http: www.ausfuhrkontrolle.info ausfuhrkontrolle de index.html _blank external link in new>Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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