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Melderegister Sanktionen – Informationen des BAFA

Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen u. a. das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen, die in den entsprechenden Embargo-Verordnungen gelistet sind. Um eine effektive Durchsetzung dieser Sanktionen sicherzustellen, hat der Bundestag das Sanktionsdurchsetzungsgesetz 1 (SDG 1) verabschiedet.

Dieses Gesetz erweitert durch Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz die Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse aufzuklären und Vermögensgegenstände sicherzustellen und enthält eine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige der Vermögen gelisteter Personen.

Das BAFA hat ausführliche Informationen zum SDG 1 bzw. zum Melderegister Sanktionen auf seiner Website veröffentlicht.

Quellenangaben

Meldungen nach § 23a AWG

Melderegister Sanktionen (§ 23a AWG)

Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Bundestag

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

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