Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen u. a. das Einfrieren von Vermögenswerten von Personen, die in den entsprechenden Embargo-Verordnungen gelistet sind. Um eine effektive Durchsetzung dieser Sanktionen sicherzustellen, hat der Bundestag das Sanktionsdurchsetzungsgesetz 1 (SDG 1) verabschiedet.
Dieses Gesetz erweitert durch Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz, Geldwäschegesetz, Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz die Möglichkeiten, Eigentumsverhältnisse aufzuklären und Vermögensgegenstände sicherzustellen und enthält eine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige der Vermögen gelisteter Personen.
Das BAFA hat ausführliche Informationen zum SDG 1 bzw. zum Melderegister Sanktionen auf seiner Website veröffentlicht.
Quellenangaben
Meldungen nach § 23a AWG
Melderegister Sanktionen (§ 23a AWG)
Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundestag
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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Russland- und Belarus-Sanktionen der EU
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