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Malediven: EU hebt Sanktionsrahmen auf (18.06.2019)

Der Rat der EU hat beschlossen, den Rechtsrahmen für Sanktionen gegen die Malediven aufzuheben.

Der Sanktionsrahmen wurde am 16. Juli 2018 aufgrund einer Verschlechterung der politischen Lage auf den Malediven verhängt. Mit dem Rahmen konnten gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen und Einrichtungen verhängt werden. Letztlich wurden keine Personen oder Einrichtungen der Sanktionsregelung unterworfen. Seit Antritt der Regierung von Präsident Ibrahim Mohamed Solih' im November 2018 hat sich die politische Lage verbessert.

Detaillierte Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 17. Juni 2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.


Alle Embargos auf einen Blick

Auf der AWA-Website finden Sie eine aktualisierte Version des Embargo-Merkblatts. Im Merkblatt werden exportkontrollrechtliche Handelsbeschränkungen mit Länder-, Personen- und Verwendungsbezug aufgrund deutscher und EU-Vorschriften aufgelistet.

Quellenangaben

Verordnung (EU) 2019/985

Malediven: Rat hebt Sanktionsrahmen auf

EUR-Lex

Europäischer Rat

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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