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Lieferketten: Berichtspflicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website erste Informationen zur Konkretisierung der Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht. Das BAFA gibt Hinweise zur Form und zum Inhalt des geforderten Berichts und verweist auf einen künftig verfügbaren Fragebogen, der Grundlage für die Berichtserstellung sein soll. Mehr Infos…

Quellenangaben

Lieferketten – Berichtspflicht

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Umsetzung in der Unternehmenspraxis

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