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Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht

Nach monatelangem Tauziehen hat das Bundeskabinett am 03. März 2021 den Regierungsentwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz beschlossen.

Gemäß des Regierungsentwurfs müssen betroffene Unternehmen ab 2023 bestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte auf der gesamten Lieferkette zu fördern. Sie müssen u. a. Beschwerdemöglichkeiten einrichten, über ihre Aktivitäten berichten und individuelle Risiken in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen bzw. bestimmte umweltschutzrechtlichen Pflichten analysieren und ihnen entgegenwirken. Dies soll nach dem Regierungsentwurf ab 2023 für Unternehmen mit 3.000 Beschäftigen, ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gelten. Die Einhaltung dieser Pflichten soll staatlich kontrolliert werden. Sanktionen bei Verstößen sind die Folge. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Lieferkettengesetz soll das BAFA sein.

Die Anforderungen an die Unternehmen sind abgestuft, u.a. nach dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung sowie nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette.

Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden und sodann planmäßig zum 01.01.2023 in Kraft treten. Ein AWA-Webinar widmet sich dem Thema:

Im Webinar erläutert Ihnen unser Dozententeam die Hintergründe des Gesetzes, geht auf mögliche Haftungsrisiken ein und verdeutlicht die Folgen für Ihre Compliance-Organisation.

Quellenangaben

Das Lieferkettengesetz kommt

Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

Bundesregierung

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

Seminartipps

Webinar: Grundzüge des neuen Lieferkettengesetzes

Online-Termin: 

  • 15.03.2021 von 10:00 bis 11:30 Uhr